Offerte schreiben in der Schweiz: Aufbau, Inhalt und MwSt. — mit Beispiel
Was gehört in eine professionelle Offerte? Aufbau, Pflichtinhalte, Schweizer MwSt., Gültigkeit und ein bewährtes Beispiel für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe.
Die Offerte ist oft der erste schriftliche Eindruck, den ein Kunde von Ihrem Betrieb bekommt — und gleichzeitig die Grundlage des späteren Auftrags. Eine gute Offerte ist deshalb beides: ein Verkaufsdokument und ein sauberes Fundament für die Zusammenarbeit. Hier ist der komplette Aufbau, wie er sich in Schweizer Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben bewährt hat.
Der Aufbau: Diese Elemente gehören in jede Offerte
- 01Ihr Briefkopf: Firmenname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail — und Ihr Logo. Der Kunde soll auf einen Blick sehen, von wem die Offerte kommt.
- 02Empfänger: Name und Adresse des Kunden. Bei Firmenkunden zusätzlich die Ansprechperson.
- 03Offertnummer und Datum: Eine fortlaufende Nummer (z. B. OFF-2026-0042) wirkt professionell und macht Rückfragen eindeutig («Es geht um Offerte 0042»).
- 04Titel und Einleitung: Worum geht es? Zwei, drei Sätze reichen — idealerweise mit Bezug auf das Gespräch oder die Besichtigung.
- 05Die Positionen: Jede Leistung einzeln mit Bezeichnung, Menge, Einheit, Einzelpreis und Betrag. Je klarer die Positionen, desto weniger Diskussionen später.
- 06Die Summen: Zwischensumme, allfälliger Rabatt, MwSt. und der Gesamtbetrag — klar getrennt und nachvollziehbar.
- 07Gültigkeitsdatum: Bis wann gilt die Offerte? Üblich sind 30 Tage.
- 08Schlusstext und nächste Schritte: Wie nimmt der Kunde an? Wann könnten Sie starten?
Die MwSt. richtig ausweisen
Mehrwertsteuerpflichtige Betriebe weisen die MwSt. auf der Offerte aus. In der Schweiz gelten seit 2024 drei Sätze: der Normalsatz von 8.1 % (die meisten Handwerks- und Dienstleistungen), der reduzierte Satz von 2.6 % (z. B. Lebensmittel) und der Sondersatz von 3.8 % für Beherbergung. Für die allermeisten Offerten im Handwerk ist der Normalsatz massgebend.
Wichtig: Weisen Sie aus, ob Ihre Preise die MwSt. enthalten («inkl. MwSt.») oder nicht («exkl. MwSt.»), und führen Sie den MwSt.-Betrag als eigene Zeile auf. Wer nicht mehrwertsteuerpflichtig ist (massgebend ist im Regelfall die Umsatzgrenze von CHF 100 000 pro Jahr), weist keine MwSt. aus — und schreibt das idealerweise auch hin, damit keine Fragen entstehen.
Wie verbindlich ist eine Offerte?
Grundsätzlich gilt in der Schweiz: Wer eine Offerte stellt, ist daran gebunden — nimmt der Kunde innerhalb der Frist an, kommt der Vertrag zustande. Deshalb ist das Gültigkeitsdatum kein Detail, sondern Ihr Schutz: Ohne Befristung bleiben Sie unter Umständen länger an Ihre Preise gebunden, als Ihnen lieb ist. Üblich und fair sind 30 Tage; bei stark schwankenden Materialpreisen auch weniger. (Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.)
Richtpreis oder Festpreis?
Machen Sie klar, was Ihre Zahlen bedeuten. Ein Festpreis gibt dem Kunden Sicherheit und Ihnen Kalkulationsdruck; ein Richtpreis («ca.», «nach Aufwand») lässt Spielraum, verunsichert aber preissensible Kunden. Bewährt hat sich die Mischung: Festpreise für klar umrissene Arbeiten, Aufwandspositionen mit Stundenansatz für Unwägbarkeiten — sauber als solche gekennzeichnet.
Position 1: Demontage bestehender Waschtisch, pauschal, CHF 180.00 — Position 2: Waschtisch «Modell X» inkl. Armatur, 1 Stk., CHF 890.00 — Position 3: Montage und Anschluss, 3 Std. à CHF 110.00, CHF 330.00 — Zwischensumme CHF 1400.00, MwSt. 8.1 % CHF 113.40, Total CHF 1513.40.
Die häufigsten Stolperfallen
- Unklare Sammelpositionen («Sanitärarbeiten pauschal») — laden zu Diskussionen ein.
- Rechenfehler durch handgepflegte Vorlagen — der Klassiker bei Word und Excel.
- Fehlendes Gültigkeitsdatum — Sie bleiben an alte Preise gebunden.
- Keine klare Annahme-Möglichkeit — der Kunde weiss nicht, was er tun soll.
Der unterschätzte Faktor: Geschwindigkeit
Die inhaltlich beste Offerte nützt wenig, wenn sie zwei Wochen auf sich warten lässt. Kunden holen meist mehrere Offerten ein — und wer zuerst ein sauberes, verständliches Angebot liefert, führt das Rennen an. Deshalb lohnt es sich, den Offertprozess so einzurichten, dass zwischen Anfrage und Versand Stunden liegen, nicht Tage: Preise als wiederverwendbaren Katalog pflegen, Standardtexte hinterlegen, Versand und Nachverfolgung aus einem System.
So macht es Offerten.app
Mit Offerten.app stellen Sie Offerten aus Ihrem eigenen Leistungskatalog per Klick zusammen — MwSt., Summen und Offertnummern rechnet und vergibt das System. Der Kunde erhält einen Link, sieht die Offerte im Browser und nimmt online an. 14 Tage kostenlos testbar.
