Wie lange ist eine Offerte gültig? Fristen, Formulierungen und der Umgang mit Ablauf
Gültigkeitsdauer auf Offerten: warum 30 Tage der Standard sind, wann kürzere Fristen sinnvoll sind, wie Sie das formulieren und was passiert, wenn ein Kunde nach Ablauf annehmen will.
Die Gültigkeitsdauer ist die am häufigsten vergessene Zeile auf einer Offerte — und die, die am teuersten wird, wenn sie fehlt. Denn ohne Frist wird aus einem Angebot vom Frühling im Herbst plötzlich eine Forderung, die Sie zu Preisen erfüllen sollen, die es nicht mehr gibt.
Der Standard: 30 Tage
Dreissig Tage sind in der Schweizer Praxis die übliche Frist. Sie geben dem Kunden genug Zeit, Vergleichsangebote einzuholen und intern zu entscheiden, und Ihnen genug Sicherheit, dass Material- und Lohnkosten in dieser Zeit stabil bleiben. Für Privatkunden mit kleineren Aufträgen sind 30 Tage praktisch immer richtig.
Wann kürzere Fristen sinnvoll sind
- Stark schwankende Materialpreise: 10 bis 14 Tage, mit kurzer Begründung im Text.
- Reservierte Kapazität für einen bestimmten Termin: Frist an den Termin koppeln.
- Angebote mit Aktionspreis oder Sonderkonditionen: kurze Frist, sonst wird die Ausnahme zum Normalpreis.
Wann längere Fristen sinnvoll sind
Bei Aufträgen, die über eine Verwaltung, eine Stockwerkeigentümergemeinschaft oder einen Vorstand entschieden werden, sind 30 Tage oft zu knapp — nicht weil der Kunde zögert, sondern weil die nächste Sitzung erst in sechs Wochen ist. Fragen Sie in solchen Fällen nach dem Entscheidungsweg und setzen Sie 60 oder 90 Tage.
So formulieren Sie es
Standard: «Diese Offerte ist gültig bis am 8. Oktober 2026.» Mit Begründung: «Aufgrund der aktuellen Materialpreisentwicklung ist diese Offerte 14 Tage gültig, bis am 22. September 2026.» An Termin gekoppelt: «Diese Offerte ist gültig bis am 30. September 2026. Der reservierte Ausführungstermin in Kalenderwoche 42 kann bis zu diesem Datum freigehalten werden.»
Nennen Sie immer ein konkretes Datum, nicht «30 Tage ab Ausstellung». Der Kunde soll nicht rechnen müssen, und im Streitfall gibt es nichts zu interpretieren.
Wenn der Kunde nach Ablauf annehmen will
Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme — und meistens gute Nachricht. Sie sind nicht mehr gebunden, können also entweder bestätigen oder anpassen. Wichtig ist nur, dass Sie es aktiv tun und nicht stillschweigend ausführen.
«Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Offerte vom 8. September ist formell abgelaufen. Ich habe die Positionen geprüft: Die Preise können wir unverändert übernehmen, einzig der Ausführungstermin verschiebt sich auf Kalenderwoche 46. Ich sende Ihnen die aktualisierte Offerte OFF-2026-0061 gleich zu.»
Eine neue Offerte mit neuer Nummer statt einer stillschweigenden Verlängerung: Damit ist dokumentiert, was gilt — und Sie haben gleichzeitig einen sauberen Anlass, sich noch einmal zu melden.
So macht es Offerten.app
Offerten.app setzt das Gültigkeitsdatum automatisch und zeigt in der Übersicht, welche Offerten bald ablaufen oder abgelaufen sind. Aus einer abgelaufenen Offerte erstellen Sie mit einem Klick eine neue Version mit neuer Nummer.
Häufige Fragen
Wie lange ist eine Offerte gültig?
So lange, wie es auf der Offerte steht. In der Schweizer Praxis sind 30 Tage der Standard. Bei schwankenden Materialpreisen sind 10 bis 14 Tage üblich, bei Entscheidungen über Verwaltungen oder Gremien 60 bis 90 Tage.
Was passiert, wenn keine Frist angegeben ist?
Die Rechtslage wird unnötig unklar, und Sie riskieren, an einem alten Preis gemessen zu werden. Setzen Sie deshalb auf jede Offerte ein konkretes Gültigkeitsdatum.
Muss ich eine abgelaufene Offerte noch erfüllen?
Nach Ablauf der Frist sind Sie grundsätzlich nicht mehr gebunden. Antworten Sie aktiv: entweder bestätigen oder eine neue Offerte mit neuer Nummer und angepassten Konditionen erstellen.
